Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GConsulting

Geschäftsführer: Florian Grote

Speersort 172

21723 Hollern-Twielenfleth

Deutschland

Steuernummer: DE288664116

E-Mail: rechtsabteilung@gconsulting.store

WhatsApp: +49 176 41609478

Stand: Februar 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der GConsulting erbrachten Dienstleistungen, insbesondere:

⦁ Internationale und nationale Speditions- und Transportleistungen

⦁ Logistische Dienstleistungen

⦁ Versandhandel über die Online-Shops GConsulting.store und Sunset Glow Decor

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Speditions-, Transport-, Lager-, Handels- und sonstige Dienstleistungen, die zwischen der GConsulting (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber/Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Kunde") geschlossen werden.

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

4. Mit der Auftragserteilung oder dem Abschluss eines Kaufvertrages erkennt der Auftraggeber/Kunde diese AGB als verbindlich an.

§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss

1. Vertragspartner ist die GConsulting, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Grote.

2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

3. Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und die Annahme durch den Auftragnehmer oder durch die Ausführung der Leistung zustande.

4. Bei Online-Bestellungen über GConsulting.store oder Sunset Glow Decor kommt der Kaufvertrag durch die Bestellbestätigung per E-Mail oder durch Versand der Ware zustande.

§ 3 Leistungsumfang

1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer, Frachtführer, Lagerhalter etc.) einzusetzen.

3. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

Teil B: Speditions- und Transportleistungen

§ 4 Anwendbare Rechtsgrundlagen

1. Für Speditions- und Transportleistungen gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB).

2. Im internationalen Straßengüterverkehr gelten die Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) in der jeweils gültigen Fassung.

3. Bei Seefrachttransporten gelten die Haager Regeln bzw. Haager-Visby-Regeln oder andere international anwendbare Übereinkommen.

4. Bei Luftfrachttransporten gilt das Montrealer Übereinkommen bzw. das Warschauer Abkommen.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat das Transportgut ordnungsgemäß und transportsicher zu verpacken und zu kennzeichnen.

2. Der Auftraggeber muss alle erforderlichen Dokumente (Zolldokumente, Exportpapiere, Fahrzeugpapiere, Gesundheitszeugnisse, etc.) rechtzeitig zur Verfügung stellen.

3. Gefahrgut ist als solches zu kennzeichnen und anzumelden. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus einer unterlassenen oder fehlerhaften Gefahrgutdeklaration entstehen.

4. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über Besonderheiten der Sendung (Übermaße, Übergewicht, Temperaturführung, besondere Sicherheitsanforderungen) zu informieren.

5. Bei Fahrzeugtransporten stellt der Auftraggeber sicher, dass das Fahrzeug verkehrs- und transportsicher ist.

§ 6 Liefer- und Abholzeiten

1. Liefer- und Abholzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als garantiert vereinbart wurden.

2. Unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Witterungsverhältnisse, Verkehrsbehinderungen, Streiks, behördliche Anordnungen, technische Defekte) können zu Verzögerungen führen und begründen keine Haftung des Auftragnehmers.

3. Bei Überschreitung der Lieferfrist haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 7 Be- und Entladung

1. Die Be- und Entladung erfolgt grundsätzlich durch den Auftragnehmer oder den von ihm beauftragten Frachtführer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Der Empfänger hat das Gut unverzüglich nach Ankunft entgegenzunehmen. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gut auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern.

3. Wartezeiten, die beim Be- oder Entladen entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Haftung bei Speditions- und Transportleistungen

1. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB, der ADSp 2017 und im internationalen Verkehr nach der CMR.

2. Die Haftung für Güterschäden ist bei Inlandstransporten gemäß § 431 HGB auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt, höchstens jedoch auf 2 Millionen SZR je Schadensereignis gemäß Ziffer 23 ADSp 2017.

3. Im internationalen Straßengüterverkehr beträgt die Haftung gemäß Art. 23 CMR maximal 8,33 SZR je Kilogramm des Rohgewichts der beschädigten oder verlorenen Ware.

4. Für Schäden durch Überschreitung der Lieferfrist haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, begrenzt auf die Höhe der Fracht.

5. Eine weitergehende Haftung kann durch Abschluss einer Transportversicherung oder durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung einer höheren Haftungssumme gegen Aufpreis erreicht werden.

6. Der Auftraggeber hat Schäden oder Verluste unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, schriftlich zu rügen, andernfalls erlöschen die Ansprüche.

§ 9 Versicherung

1. Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Transportversicherung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

2. Sofern der Auftraggeber eine weitergehende Transportversicherung wünscht, ist dies ausdrücklich zu vereinbaren. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eine Transportversicherung abzuschließen, sofern dies beauftragt wurde.

§ 10 Gefahrenübergang und Erfüllungsort

1. Bei Speditionsverträgen geht die Gefahr mit der Übergabe an den Frachtführer auf diesen über.

2. Bei Frachtverträgen trägt der Auftragnehmer die Gefahr vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung beim Empfänger.

3. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers in Hollern-Twielenfleth, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Teil C: Versandhandel (GConsulting.store und Sunset Glow Decor)

§ 11 Vertragsschluss im Online-Shop

1. Die Präsentation der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.

2. Durch Anklicken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab.

3. Der Vertragsschluss kommt durch die Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Versand der Ware zustande.

4. Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert und kann vom Kunden jederzeit abgerufen werden.

§ 12 Preise und Versandkosten

1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Zusätzlich zu den Warenpreisen fallen Versandkosten an, die vor Abschluss der Bestellung transparent dargestellt werden.

3. Die Versandkosten richten sich nach Gewicht, Größe und Zielland der Sendung.

4. Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.

§ 13 Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse (Banküberweisung), Kreditkarte, PayPal oder anderen angebotenen Zahlungsarten.

2. Bei Zahlung per Vorkasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss auf das angegebene Konto zu überweisen.

3. Bei Neukunden oder Aufträgen über 500 EUR behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen.

4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 14 Lieferung und Lieferzeiten

1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

2. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.

3. Die Lieferfrist beginnt bei Zahlung per Vorkasse erst nach Zahlungseingang.

4. Teillieferungen sind zulässig, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister auf den Kunden über.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.

3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail oder Brief) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

5. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

6. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, oder bei verderblichen Waren.

§ 17 Gewährleistung

1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchern 24 Monate ab Ablieferung der Ware, bei Unternehmern 12 Monate.

3. Bei Mängeln hat der Kunde zunächst das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach Wahl des Auftragnehmers.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich zu rügen.

Teil D: Gemeinsame Schlussbestimmungen

§ 18 Vergütung und Fälligkeit

1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Angebot.

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte) berechnet.

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

§ 19 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Auftraggeber/Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.

§ 20 Datenschutz

1. Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

2. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers enthalten, die auf der Website und im Online-Shop einsehbar ist.

3. Personenbezogene Daten werden nur mit Einwilligung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Erlaubnis an Dritte weitergegeben.

§ 21 Geheimhaltung

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 22 Höhere Gewalt

1. Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, solange das Ereignis andauert und seine Auswirkungen nicht beseitigt sind.

2. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über ein solches Ereignis informieren.

§ 23 Haftungsbeschränkung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

5. Soweit in Teil B (Speditions- und Transportleistungen) spezielle Haftungsregelungen enthalten sind, gehen diese den vorstehenden Bestimmungen vor.

§ 24 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 25 Änderungen der AGB

1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

2. Bei wesentlichen Änderungen werden Bestandskunden per E-Mail informiert.

3. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

§ 26 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber/Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Stade, Deutschland.

4. Bei Verträgen mit Verbrauchern richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 27 Alternative Streitbeilegung

1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

2. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, nimmt jedoch im Einzelfall auf freiwilliger Basis daran teil.

§ 28 Kontaktdaten für Fragen und Beschwerden

Bei Fragen zu diesen AGB oder bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an:

GConsulting

Geschäftsführer: Florian Grote

Speersort 172

21723 Hollern-Twielenfleth

Deutschland

E-Mail: rechtsabteilung@gconsulting.store

WhatsApp: +49 176 41609478

Stand dieser AGB: Februar 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts.